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Meine Dienstleistungen für Sie

Service- und Wartungsarbeiten für Feuerlöscher

Als Befähigte Person gemäß TRBS 1203 Teil 2 und Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4 biete ich Ihnen sowohl für den gewerblichen als auch privaten Bereich die Beratung, Planung, den Verkauf und die Montage, sowie die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Feuerlöschgeräten an.

Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der Servicevorschriften des jeweiligen Herstellers und nach DIN 14406 Teil 4 durchgeführt.

Dazu gehört unter anderem:

Die Planung, der auf Ihren Bedarf zugeschnittene Bestückung mit Feuerlöschgeräten und im Bedarfsfall weiterer Zusatzkomponenten, wie Beschilderung, Schutzkästen, Rauchmeldern, usw.
Der Einkauf sowie die Lieferung der Geräte wie auch die professionelle Installation der angeschafften Produkte.
Auf Wunsch erinnere ich Sie rechtzeitig an die Wartung, die in den meisten Fällen alle 2 Jahre ansteht. Gern schließe ich mit Ihnen einen Servicevertrag, der Sie von jeder weiteren Beauftragung entlastet.

 

Service- und Wartungsarbeiten für Rauchmelder

Sowohl für den gewerblichen als auch privaten Bereich biete ich die Planung, den Verkauf und die Montage, sowie die Wartung von Rauchmeldern an.

Individuell, je nach Raumgeometrie, vorhandener Möbel und Unterzüge erstelle ich unter Berücksichtigung der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und der DIN 14676 in Abstimmung mit Ihren eigenen Wünschen eine Konzeption.

Der Einkauf der Rauchmelder erfolgt erst nach Vorlage eines Angebotes. Es kommen ausschließlich Rauchmelder nach DIN EN 14604 und der VdS-Anerkennung zum Einsatz.

Die gänzliche Terminierung zur Montage der Melder erfolgt über unsere Firma.
Alle Rauchmelder werden mit einer Identifikationsnummer versehen, so dass eine eindeutige Dokumentation gegeben ist.

Anhand der dokumentierten Ident-Nummern erfolgt die jährliche Vor-Ort-Wartung, die eine Sicht- und Funktionsprüfung beinhaltet.
Auch über die Wartung erhalten Sie eine exakte Dokumentation in Form eines Wartungsnachweises.

Nur bei der Vor-Ort-Wartung können eventuelle Verschmutzungen der Raucheintrittsöffnung durch Staub, Farbe, etc. erkannt und beseitigt werden oder ob zwischenzeitliche Änderungen der Gegebenheiten vor Ort eine einwandfreie Funktion beeinträchtigen könnten.

Weitere Einzelheiten teile ich Ihnen gern auf Anfrage mit.

Übrigens ist der Einbau von Rauchmeldern in Schleswig-Holstein in Neubauten Pflicht. Für bestehende Haushalte gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2010.

Wartung 02

Wartung 01

Wartung 03

Feuerlöschtechnik R-H Schauer - Inh. Dirk Zimmermann - Jürgensgaarder Str. 39 - 24943 Flensburg
Telefon 0461/1829090 - Telefax 0461/1829091 - Mobil 0170/4803232