Meine Leistungen rund um den Feuerlöscher

Beratung

Für eine persönliche Beratung komme ich gern zu Ihnen, damit ich mir schon beim ersten Gespräch ein Bild des künftigen Einsatzortes machen kann.

Auf Wunsch können Sie nach vorheriger Terminabsprache auch gern zu mir kommen und sich von mir beraten lassen. So lässt sich schnell und unkompliziert der oder die richtigen Feuerlöschertypen für deren Einsatzbereich finden.

Als geprüfter Sachkundiger nach DIN 14406/4, Befähigte Person nach TRBS 1203 Teil 2 sowie fast 20 Jahren beruflicher Erfahrung werde ich mit Ihnen zusammen die passende Auswahl treffen.

Planung

Hierbei werden die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 betrachtet, z.B. Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, die Einstufung von normaler oder erhöhter Brandgefahr, der erforderliche Löschmitteleinheiten und resultierenden Geräte-Anzahl, Laufwege zwischen den Feuerlöschern, besondere Brandgefahren, etc.

Verkauf

Sie erhalten bei mir eine große Auswahl aller Feuerlöschertypen unterschiedlicher Hersteller zu fairen Preisen. Dazu gehören auch kleine Feuerlöscher für Boot oder Kraftfahrzeuge ebenso wie fahrbare Feuerlöscher für große Hallen oder andere Objekte mit besonderer Brandgefahr.

Des Weiteren erhalten Sie bei mir eine riesige Auswahl an Brandschutz-Artikeln, wie z. B. Löschdecken in verschiedenen Größen, Erste-Hilfe-Kästen und -Zubehör, Beschilderungen in riesiger Auswahl, Schutzkästen und –Boxen sowie Diebstahlsicherungen etc.

Montage

Nach vorheriger Planung montiere ich die Feuerlöscher fachgerecht und unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten.

Hierzu gehört natürlich auch das Anbringen der Hinweisschilder nach ISO7010.

Wartung

Bauteile von Feuerlöschern und auch deren Löschmittel können im Laufe der Zeit aufgrund äußerer Einflüsse wie z.B. Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzungen, Erschütterung oder unsachgemäße Behandlung unbrauchbar werden.

Um die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern sicherzustellen, sind alle Betreiber einer Arbeitsstätte gesetzlich verpflichtet und Privatpersonen wird es natürlich unbedingt empfohlen, die Geräte durch einen Fachkundigen spätestens alle zwei Jahre überprüfen zu lassen.

Bei mir erhalten Sie für Ihre Feuerlöscher eine zuverlässige, ordnungsgemäße Wartung nach DIN 14406/4 und ggf. Instandsetzung sowie die wiederkehrende Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung.

Im Regelfall prüfe ich die Geräte bei Ihnen vor Ort. Sollte dies nicht möglich sein, bekommen Sie Ersatzgeräte ohne Mehrkosten für die Dauer der Wartung.

Sofern Sie es wünschen, können Sie meinen kostenlosen 2 jährlichen Erinnerungsservice in Anspruch nehmen. Damit verpassen Sie keinen anstehenden Prüftermin.

Entsorgung

Auch Altgeräte, bei denen keine Prüfung mehr möglich ist, nehme ich gegen geringe Gebühren zur fachgerechten Entsorgung entgegen.

Des Weiteren biete ich Ihnen über Kooperation:

Feuerlöscher-Schulungen

Feuerlöscher-Übungen in Theorie und Praxis bei Ihnen vor Ort mithilfe eines gasbetriebenen, dadurch umweltfreundlichen, professionellen Brandsimulators. Denn was nützt der beste Feuerlöscher, wenn ihn niemand bedienen kann?

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Mit einem professionellen Feuerlösch-Trainingsgerät inkl. umfangreichen Zubehör, wie z.B. verschiedenen Übungsfeuerlöschern, Modulen zur realitätsnahen Brandsimulation und Modulen zur Veranschaulichung spezieller Brände wird die Schulung bei Ihnen vor Ort ausgeführt, um Ausfallzeiten gering zu halten.
Außerdem kann dadurch ideal auf betriebseigene Bedingungen eingegangen werden.
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben bietet Ihnen die Ausbildung:

  • Schutz des eigenen Unternehmens (laufendes Geschäft, IT-Anlagen, Arbeitsplätze, etc.)
  • Schutz der Beschäftigten
  • besseres Verständnis für den vorbeugenden Brandschutz zur Vermeidung von Brandursachen

Brandschutzhelfer-Ausbildung entsprechend ArbSchG § 10, DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

Externer Brandschutzbeauftragter

Dauerhafte, beratende Unterstützung durch einen Brandschutzbeauftragten. Brandschutzbeauftragter gemäß Arbeitsschutzgesetz §3 Abs. 1

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Text folgt